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Was hat denn das nun mit Rudern zu tun?
(2004-02-18 18:10:05) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. [...]

Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn [...] der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte [...]

Im Falle der Tötung [...] Der Ersatzpflichtige hat außerdem die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, der diese Kosten zu tragen hat.

(folgt ein Absatz darüber, daß der Ersatzpflichtige ggf. Unterhaltspflichten des Getöteten übernehmen muß, auch dann.......) , wenn der Dritte (Unterhaltsberechtigte) zur Zeit der Verletzung gezeugt, aber noch nicht geboren war. (!!!)

Das ist ein ganz ‚neckischer‘ Text, den manche als sehr ernst einschätzen. Deren Werbung liest sich so:

[...] Gebaut in Anlehnung an die DRV-Empfehlungen [...]

Andere schieben das beiseite. Deren Werbung liest sich so:

C-Boote werden immer leichter [...] Einen E-Vierer mit Steuermann bekommt man jetzt schon ab 82kg [...]

Prognostizierte Werbung der gleichen Werft nach einem katastrophalen Unfall:

Unsere C-Boote sind sicher [...] Sie übertreffen die Sicherheitsempfehlungen des DRV [...]

Frage: Muß es erst so weit kommen?


Eberhard


Übrigens, wen die Quelle des einleitenden Textes interessiert:
Quelle

Die DRV-Empfehlungen sind nachzulesen in: Rudersport 6(2003), S. 214
www.weRow.com - December 08th, 2024 10:01:12 AM