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Notschwimmfähige Ruderboote
(2015-03-23 18:48:37) Der Inhalt der DRV-Sicherheitsempfehlung ist extrem unklar.
Eine nebulöse Beschreibung von Ruderfähigkeit im gefluteten Zustand ist eine
vollkommen subjektive Beschreibung. Klar wäre eine Angabe des gewünschten
Auftriebs in Litern im Verhältnis zum Mannschaftsgewicht.


 

Ein paar grundsätzliche Überlegungen zur Schwimmfähigkeit:

 

Wir gehen zunächst davon aus, dass dem DRV das Prinzip des Archimedes bekannt ist.

 

Um einen Körper von 90kg über Wasser zu halten benötigt man dafür also 90l Auftrieb. Wenn ein Teil dieses Körpers eintauchen darf,dann entsprechend weniger. Unter der Prämisse, dass etwa ein Drittel des Körpers eintauchen darf, folgt daraus zunächst ein Auftrieb von 60kg, da der getauchte Teil des Körpers eine Dichte von ca. 1,06 hat, folgt daraus ein benötigter Auftrieb von ca. 62l.

 

Dies wäre dann der benötigte Auftrieb, wenn man von 90kg/Person ausgehen würde. Mit weniger als den 90kg sollte man nicht hantieren, da besonders im AH-Bereich diese Gewichte durchaus nicht unrealistisch sind.

 

Gerne lassen wir uns vom DRV belehren, dass 1/3 Eintauchtiefe zu wenig oder zu viel ist. Nur dass sollte der DRV, wenn er so eine Empfehlung beschließt dann auch definieren.

 

Die ganze Überlegung geht natürlich davon aus, dass keinerlei Gepäck im Boot transportiert wird, dass eine Dichte von größer als 1 besitzt. Gepäck einer Dichte bis 1 ist unkritisch, da dieses im Havariefall nur das ins Boot geflutete Wasser ersetzen würde.

 

Diese Annahme mag noch stimmen wenn es nur um wasserdichte Beutel mit Kleidung geht. Sobald aber Zelte, Kocher, Töpfe dabei sind ist die Dichte in jedem Fall erheblich größer als 1.

 

Das bei den ganzen Überlegungen das Schwimmen des unbelasteten Bootes nicht berücksichtigt wird liegt daran, dass moderne Kunststoffboote eine Systemdichte von knapp unter 1 haben. Bedeutet diese Boote schwimmen im unbelasteten Zustand von selbst. Das Sinken auf Grund eines modernen Kunststoffbootes ist ein Ammenmärchen.

 

Zusätzlich zu den gesamten Überlegungen zur Schwimmfähigkeit wäre eher eine Diskussion über an Gewässer und Situation angepasste Ruderboote geeignet die sowieso nicht sehr hohen Unfallzahlen zu senken (und natürlich eine vernünftige Ausbildung der Obleute).

 

Solange Ruderer mit ungedeckten C-Booten und Gepäck durch die Lorelei rudern, sind Diskussionen über Notschwimmfähigkeit völlig lächerlich.

 

Es fällt bei den meisten Unfällen auf, dass entweder sträflicher Leichtsinn oder völlige Ignoranz vorausgegangen sind. Das ganze dann oft auch noch in Verbindung mit Alkohol.

 

Unfälle auf Donau, Müritz, Mittelrhein oder auch Unterhavel bei Sturm (bzw. Hochwasser) mit ungedeckten Booten zeugen davon. Ein gedecktes Boot,oder möglicherweise ein E-Boot hätten hier den ganzen Unfallverhindern können.

 

Auftriebskörper bei Baumgarten Booten: http://baumgarten-bootsbau.de/html/auftrieb_im_ruderboot.html

www.weRow.com - March 28th, 2024 09:23:22 PM